Rechtsanwältin
Mag. Verena Pitterle

Rechtsanwältin Verena Pitterle

FAQ

 

Ist das Erstberatungsgespräch kostenlos?

Grundsätzlich ist auch das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Je nach Dauer beträgt die Beratungspauschale zwischen EUR 75,00 ca 30 min und EUR 150,00 (ca 1 h) brutto. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen lohnt es sich für Sie nachzufragen, ob Sie einen Beratungsrechtschutz mitversichert haben. Wenn dies der Fall ist, ist meistens eine direkte Verrechnung des Beratungshonorars möglich.

Kostenlose Erstberatungen biete ich jeden 1. Donnerstag im Monat nach telefonischer Terminvereinbarung zwischen 14.00 und 17.00 Uhr an.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Rechtsauskünfte komplexerer Art wie etwa Vertragsprüfungen generell nicht im Rahmen von Rechtsberatungen erbracht werden können.

Wie komme ich zu einem Termin und wann wird er sein?

Wenn Sie einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren wollen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder senden Sie uns ein diesbezügliches e-mail. Im Normalfall findet sich ein möglicher Beratungstermin binnen weniger Tage ab Anfrage.

Termine finden grundsätzlich in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr (Mo – Do) bzw 09:00 bis 13:30 Uhr (Fr) statt. Sollte sich tatsächlich in diesem Zeitraum kein für Sie möglicher Termin ergeben kann auch ein Termin außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten vereinbart werden.

Ist es auch möglich, zu Hause Anwaltstermine in Anspruch zu nehmen?

Selbstverständlich biete ich auch an, zu Ihnen nach Hause zu kommen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, zu mir in die Kanzlei zu kommen. Je nach Entfernung zur Kanzlei kann es in diesem Fall jedoch zu einer erhöhten Beratungspauschale kommen.

Was kostet eine rechtliche Vertretung?

Rechtsanwaltskosten hängen von vielen einzelnen Faktoren ab. In manchen Fällen kann von vornherein eine Pauschale vereinbart werden (so etwa bei Vertragserrichtungen), manchmal eignet sich eine Abrechnung nach aufgewendeter Zeit und in einigen Fällen werden die einzelnen Leistungen oder die Gerichtskosten nach Rechtsanwaltstarif abgerechnet. Welche Abrechnungsvariante sich für Ihren Fall eignet und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen bzw sollten klären wir im Rahmen des ersten Gespräches und halten dies in einer gesonderten Honorarvereinbarung fest.

Brauche ich einen Anwalt?

Es gibt oft Situationen, in denen man sich nicht sicher ist, ob es sinnvoll oder notwendig ist, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Grundsätzlich ist in diesen Fällen meine Erfahrung, dass es besser ist, zu früh einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, als zu spät. Ob Ihr Fall für eine Rechtsvertretung geeignet ist und welche Vorteile Sie aus einer anwaltlichen Unterstützung ziehen können klären wir in einem ersten persönlichen Gespräch. Ist eine rechtliche Vertretung sinnvoll sage ich Ihnen dies genau so ehrlich wie wenn ich der Ansicht bin, dass anwaltliche Hilfe (noch) keinen Nutzen für Sie bringt. Aus einem Erstgespräch ergibt sich keinerlei Verpflichtung, eine längerfristige Vertretung beauftragen zu müssen.