
Vertretung
im Zivilprozess
Ist in bürgerlichen Streit-Fällen eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, kommt es zum Zivilprozess: Bei diesem gerichtlichen Verfahren werden die Parteien – also die beteiligten Personen des Streits – bzw. ihre VertreterInnen vor Gericht geladen. Das Gericht gilt als Entscheidungsinstanz. Weitere Beteiligte eines Zivilprozesses können ZeugInnen, Sachverständige sowie DolmetscherInnen sein. Als Anwältin begleite ich Sie als betroffene und geladene Partei durch Ihren Zivilprozess. Ich berate Sie zuverlässig vorab, und unterstütze und vertrete Sie direkt vor Gericht.
Unsere Unterstützung für Ihren Zivilprozess
Sie stehen kurz vor oder bereits mitten in einem Zivilprozess? Sie benötigen zwingend anwaltliche Vertretung (z.B. im Falle von Unterhalts- oder Ehestreitigkeiten – oder möchten Ihre Position vor Gericht durch eine professionelle Anwaltsbegleitung nachhaltig stärken?
In allen Fällen des Zivilprozesses steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf – und setzen vor Gericht durch, was Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem individuellen Anliegen – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und rechtlich zu unterstützen.